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Es gibt drei Schutzzonen
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Die Ruhezone |
In der Ruhezone gelten die strengsten Schutzbestimmungen, da sich hier die wertvollsten und empfindlichsten Landschaftsteile, Pflanzen- und Tierarten des Nationalparks befinden. Das Betreten der Ruhezone wie z.B. das Wattwandern, Wandern, Radfahren, Reiten und Kutschfahrten ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Die Brut- und Wohnstätten der dort lebenden Tiere zu fotografieren zu filmen oder aufzusuchen ist nicht gestattet. Diese Einschränkungen gelten nicht nur für die Erholungssuchenden. Auch für die Landwirtschaft, die Fischerei und die Jagd kommen hier diese Einschränkungen zum tragen. Nur bestimmte hergebrachte Nutzungen durch die Ansässigen bleiben weiterhin möglich.Die Deicherhaltung, Seenotrettung und die Strandreinigung unterliegen nicht diesen Verboten. |
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Die Zwischenzone |
Die Zwischenzone ist gegenüber der
Ruhezone nicht so streng geschützt. Alle Handlungen die den Charakter des
Wattenraumes einschließlich der Inseln verändern, sind hier verboten,
vor allem die das Landschaftsbild oder den Naturgenuß beeinträchtigen.
Hierzu gehören z.B. wildlebende Tiere zu stören oder sie zu schädigen
oder sie an ihren Brut- und Wohnstätten aufzusuchen, die Ruhe der natur
durch Lärm oder auf andere Weise zu stören. Es ist weiterhin verboten
die Landschaft zu verunreinigen oder Abfall jeder Art über Bord zu
werfen. Auch wenn es noch so schön sein sollte, ist es verboten Hunde
frei laufen zu lassen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen
Jagdausübung geschieht. Desweiteren ist es verboten, auf anderen als den
dafür vorgesehenen Wegen zu zelten, Wohnwagen abzustellen, Feuerstellen
einzurichten oder Feuer anzuzünden.
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Die Erholungszone |
Die Erholungszone ist freigestellt für den Erholungs- und Kurbetrieb, örtliche Regelungen sind zu beachten. |
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