Es gibt drei Schutzzonen

 

 Die Ruhezone

In der Ruhezone gelten die strengsten Schutzbestimmungen, da sich hier die wertvollsten und empfindlichsten Landschaftsteile, Pflanzen- und Tierarten des Nationalparks befinden. Das Betreten der Ruhezone wie z.B. das Wattwandern, Wandern, Radfahren, Reiten und Kutschfahrten ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Die Brut- und Wohnstätten der dort lebenden Tiere zu fotografieren zu filmen oder aufzusuchen ist nicht gestattet. Diese Einschränkungen gelten nicht nur für die Erholungssuchenden. Auch für die Landwirtschaft, die Fischerei und die Jagd kommen hier diese Einschränkungen zum tragen. Nur bestimmte hergebrachte Nutzungen durch die Ansässigen bleiben weiterhin möglich.Die Deicherhaltung, Seenotrettung und die Strandreinigung unterliegen nicht diesen Verboten.

Die Zwischenzone

Die Zwischenzone ist gegenüber der Ruhezone nicht so streng geschützt. Alle Handlungen die den Charakter des Wattenraumes einschließlich der Inseln verändern, sind hier verboten, vor allem die das Landschaftsbild oder den Naturgenuß beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. wildlebende Tiere zu stören oder sie zu schädigen oder sie an ihren Brut- und Wohnstätten aufzusuchen, die Ruhe der natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören. Es ist weiterhin verboten die Landschaft zu verunreinigen oder Abfall jeder Art über Bord zu werfen. Auch wenn es noch so schön sein sollte, ist es verboten Hunde frei laufen zu lassen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen Jagdausübung geschieht. Desweiteren ist es verboten, auf anderen als den dafür vorgesehenen Wegen zu zelten, Wohnwagen abzustellen, Feuerstellen einzurichten oder Feuer anzuzünden.

In der Zeit vom 1. April bis 31. Juli (Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel) ist es nicht erlaubt, das Gebiet zwischen Hauptdeich und der mittleren Tidehochwasserlinie zu betreten, dort Wasserfahrzeuge trocken fallen zu lassen oder zu reiten.

Die Erholungszone

Die Erholungszone ist freigestellt für den Erholungs- und Kurbetrieb, örtliche Regelungen sind zu beachten.

 


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